Kurzandacht zum 1. S. n. Epiphanias
07.01.2024 Nicola Uphoff-Watschong
Der gute Gedanke
Wochenspruch
1. S. n. Epiphanias Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. | Röm 8,14 Weiter lesen
Jahreswechsel Meine Zeit steht in deinen Händen. │ Psalm 31, 16a Weiter lesen
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Werfen wir zunächst einen Blick auf die Geschichte dieser "Weihehandlung":
Das lateinische Wort "confirmatio" bedeutet: Befestigung, Bestätigung, aber auch Trost. Schon im 3. Jahrhundert nach Christus wurde die sog. "Firmung" als besonderer Akt von der Taufe getrennt. Unter Handauflegung wurden die "Firmlinge" vom Bischof eingesegnet.
Der "Firmling" eignet sich das Taufversprechen an, ihm werden "die Gaben des Heiligen Geistes" vermittelt", er wird zum Laienapostolat geweiht und soll nun als mündiger Christ in Kirche und Welt leben. Die Synode von Florenz nennt im Jahr 1439 die Firmung "sacramentum confirmationis". Es gilt als zweites Sakrament; es ergänzt und vollendet die Taufe.
Kein geringerer als Martin Luther hat die Firmung abgelehnt. Er sagte, es gebe außer den von Christus eingesetzten Sakramenten der Taufe und des Abendmahls keine weiteren (vgl. Matthäus 28, 18-20; 1. Korinther 11, 17ff). Nach Luther bedarf die Taufe (und getauft wurden damals fast ausschließlich Kinder) keiner Ergänzung.
Das ganze Leben ist ein "Hineinkriechen" unter die Taufe und somit eine ständige Erneuerung aus Gnade. Für notwendig hält er allerdings das Erlernen des Katechismus. Er wird in der Gemeinschaft der Familie immer wieder von Jung und Alt gelernt, dann auch abgefragt und eröffnet den Zugang zum Abendmahl.
Ein Mitstreiter der Reformation namens Bugenhagen organisiert einen offiziellen Katechismusunterricht. Dass es dann doch wieder zu einer der alten und von Luther eigentlich abgelehnten, der Firmung ähnlichen "sakramentalen Handlung", wie Luther selbst sagt, kommt, hängt mit einem Streit zusammen.
In der Reformationszeit gab es die Bewegung der sogenannten "Täufer". Diese setzten sich für die Taufe Erwachsener ein, die mit ihrer Taufe das Bekenntnis zu Jesus Christus als Herrn und Heiland und die Verpflichtung zum christlichen und gottgefälligen Leben öffentlich ablegen mussten.
Die Täufer beklagten, die Kindertaufe "entleere" die Taufe durch die fehlende öffentliche Verpflichtung. Luther hat diese als "Wiedertäufer" und "Schwärmer" geschmähte Gruppen heftig abgelehnt und bekämpft. Denn für ihn wurde in der Taufe der Kinder die theologische Entdeckung der Reformation unterstrichen:
Gottes Zuwendung, Gnade und Barmherzigkeit, das neue Leben durch die Taufe, das sind Geschenke Gottes, die sich niemand verdienen kann, auch nicht mit einem Bekenntnis.
In diesem Streit wurde ein Kompromiss geschlossen. Martin Bucer, der aus Straßburg stammende Reformator, entwickelte das Modell einer Konfirmation, in dem die Kindertaufe ihre volle Gültigkeit behielt. In der Konfirmation wird die als Kind empfangene Taufe bewusst gemacht. Die Konfirmanden bestätigen, dass sie zur Bekenntnisgemeinschaft der Kirche, also aller Getauften gehören. Unter Handauflegung erhalten sie die Weihe zum Amt des "allgemeinen Priestertums", d.h. zum mündigen Christen.
1539 hat Bucer seine Lehre von der Konfirmation in einer hessischen Kirchenordnung, der sogenannten "Ziegenhainer Zuchtordnung", zusammengefasst. Sechs Elemente sind für die "sakramentale Zeremonie" der Konfirmation ausschlaggebend:
die Erinnerung an die Taufe
die Prüfung über die "fürnemsten Stücke" der christlichen Lehre
das Bekenntnis der Konfirmanden
die Handauflegung
das Fürbittengebet
die Zulassung zum Abendmahl
Seitdem feiern wir also Konfirmation. In Hessen und einigen anderen Gebieten hat sich dies Feier schnell durchgesetzt, andernorts hat es noch Jahrhunderte gedauert. In Würtemberg wurde sie 1722, in Hamburg erst 1832 eingeführt.
Vor allem im 19. Jahrhundert gab es wieder kritische Stimmen zur Konfirmation: J. H. Wiechern, der Begründer der "Inneren Mission", merkte an, der Konfirmand werde mit dem "Gelübde", das von ihm verlangt sei, überfordert. Er fragte weiter, wieweit Konfirmanden überhaupt als Christen leben und ob die Konfirmation nicht eine verlogene, bürgerliche Zeremonie sei.
Diese Fragen sind nach wie vor aktuell und beleuchten das Unbehagen, das manche Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch Gemeindeglieder, die ihren christlichen Glauben mit Ernst zu leben versuchen, angesichts dieses Rituals verspüren.
In vielen Gemeinden wird (konsequenterweise?) auf die Verpflichtung, also das öffentliche Versprechen der Konfirmanden, heutzutage verzichtet. Stattdessen werden Eltern, Großeltern und Paten aufgefordert, für den Glauben Ihrer Konfirmanden zu beten.